Rotlichtverstoß: Strafe, Punkte & Fahrverbot 2026

Aktualisiert März 2026 Lesezeit: 6 Min

Rotlichtverstoß — einfach vs. qualifiziert

Das Überfahren einer roten Ampel wird im deutschen Verkehrsrecht streng geahndet. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Formen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte weniger als 1 Sekunde Rot. Strafe: 90 €, 1 Punkt.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte bereits länger als 1 Sekunde Rot. Strafe: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Die Unterscheidung ist entscheidend, denn beim qualifizierten Verstoß droht zusätzlich ein Fahrverbot. Die Rotphase wird über Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder mittels Rotlichtkameras gemessen.

Wie wird ein Rotlichtverstoß erfasst?

Zur Überwachung von Ampelanlagen kommen verschiedene technische Verfahren zum Einsatz:

  • Induktionsschleifen: In die Fahrbahn eingelassene Sensoren erfassen, ob ein Fahrzeug bei Rot über die Haltelinie fährt. Zwei Schleifen messen zusätzlich die Geschwindigkeit.
  • Rotlichtkameras: Digitale Kameras fotografieren das Fahrzeug beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites Mal im Kreuzungsbereich. Beide Bilder dienen als Nachweis.
  • Videoüberwachung: An einigen Kreuzungen werden Videoaufnahmen angefertigt, die den gesamten Verstoß dokumentieren.

Nicht alle Messsysteme sind fehlerfrei. Technische Defekte an Induktionsschleifen oder falsch kalibrierte Kameras können zu fehlerhaften Messungen führen.

Strafen bei Gefährdung und Sachbeschädigung

Kommt es beim Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, erhöhen sich die Strafen erheblich:

  • Einfacher Verstoß mit Gefährdung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Einfacher Verstoß mit Sachbeschädigung: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Qualifizierter Verstoß mit Gefährdung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Qualifizierter Verstoß mit Sachbeschädigung: 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

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Sonderfall: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Auch Radfahrer können wegen eines Rotlichtverstoßes zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder fallen zwar geringer aus als für Kraftfahrzeuge, Punkte in Flensburg gibt es aber dennoch:

  • Einfacher Verstoß (unter 1 Sekunde): 60 €, 1 Punkt
  • Qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde): 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 100–180 €, 1 Punkt

Für Radfahrer gilt: Ist eine gesonderte Radfahrerampel vorhanden, gilt diese — nicht die Ampel für den Kfz-Verkehr.

Einspruch bei Rotlichtverstoß

Gerade beim Rotlichtverstoß lohnt sich ein genauer Blick auf die Messung. Häufige Fehlerquellen:

  • Defekte Induktionsschleifen, die falsche Rotzeiten messen
  • Fehlende Synchronisierung zwischen Ampelanlage und Messtechnik
  • Unklare Beweisfotos (Fahrer nicht erkennbar, Kennzeichen nicht lesbar)
  • Grünpfeil-Regelung (§ 37 Abs. 2 StVO): Rechtsabbieger dürfen bei Grünpfeil nach kurzem Anhalten fahren

Wenn die Rotzeit knapp über der 1-Sekunden-Grenze lag, kann ein Einspruch besonders erfolgversprechend sein — kleine Messungenauigkeiten können den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß ausmachen.

Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß 2026

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfach (unter 1 Sek.)90 €1
Einfach + Gefährdung200 €21 Monat
Einfach + Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifiziert (über 1 Sek.)200 €21 Monat
Qualifiziert + Gefährdung320 €21 Monat
Qualifiziert + Sachbeschädigung360 €21 Monat

Häufige Fragen

Der entscheidende Unterschied ist die Dauer der Rotphase. War die Ampel weniger als 1 Sekunde rot, handelt es sich um einen einfachen Verstoß (90 €, 1 Punkt). War sie länger als 1 Sekunde rot, ist es ein qualifizierter Verstoß (200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).
Ja, auch Radfahrer können wegen eines Rotlichtverstoßes belangt werden. Die Bußgelder sind niedriger (60–180 €), aber Punkte in Flensburg gibt es trotzdem. Ist eine Radfahrerampel vorhanden, gilt diese für Radfahrer.
Ja, insbesondere wenn die gemessene Rotzeit knapp über einer Sekunde lag, Zweifel an der Messtechnik bestehen oder die Beweisfotos unklar sind. Laden Sie Ihren Bescheid bei BußgeldPro hoch, um die Einspruchschancen prüfen zu lassen.
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird als A-Verstoß (schwerwiegend) gewertet. Die Folge: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars — zusätzlich zu Bußgeld und Punkten.

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