Rotlichtverstoß: Strafe, Punkte & Fahrverbot 2026
Autor: BußgeldPro Redaktion
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Methodik
- Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
- Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
- Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.
Rotlichtverstoß — einfach vs. qualifiziert
Das Überfahren einer roten Ampel wird im deutschen Verkehrsrecht streng geahndet. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Formen:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte weniger als 1 Sekunde Rot. Strafe: 90 €, 1 Punkt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte bereits länger als 1 Sekunde Rot. Strafe: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Die Unterscheidung ist entscheidend, denn beim qualifizierten Verstoß droht zusätzlich ein Fahrverbot. Die Rotphase wird über Induktionsschleifen in der Fahrbahn oder mittels Rotlichtkameras gemessen.
Wie wird ein Rotlichtverstoß erfasst?
Zur Überwachung von Ampelanlagen kommen verschiedene technische Verfahren zum Einsatz:
- Induktionsschleifen: In die Fahrbahn eingelassene Sensoren erfassen, ob ein Fahrzeug bei Rot über die Haltelinie fährt. Zwei Schleifen messen zusätzlich die Geschwindigkeit.
- Rotlichtkameras: Digitale Kameras fotografieren das Fahrzeug beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites Mal im Kreuzungsbereich. Beide Bilder dienen als Nachweis.
- Videoüberwachung: An einigen Kreuzungen werden Videoaufnahmen angefertigt, die den gesamten Verstoß dokumentieren.
Nicht alle Messsysteme sind fehlerfrei. Technische Defekte an Induktionsschleifen oder falsch kalibrierte Kameras können zu fehlerhaften Messungen führen.
Strafen bei Gefährdung und Sachbeschädigung
Kommt es beim Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, erhöhen sich die Strafen erheblich:
- Einfacher Verstoß mit Gefährdung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Einfacher Verstoß mit Sachbeschädigung: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Qualifizierter Verstoß mit Gefährdung: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Qualifizierter Verstoß mit Sachbeschädigung: 360 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Sonderfall: Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad
Auch Radfahrer können wegen eines Rotlichtverstoßes zur Kasse gebeten werden. Die Bußgelder fallen zwar geringer aus als für Kraftfahrzeuge, Punkte in Flensburg gibt es aber dennoch:
- Einfacher Verstoß (unter 1 Sekunde): 60 €, 1 Punkt
- Qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde): 100 €, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 100–180 €, 1 Punkt
Für Radfahrer gilt: Ist eine gesonderte Radfahrerampel vorhanden, gilt diese — nicht die Ampel für den Kfz-Verkehr.
Einspruch bei Rotlichtverstoß
Gerade beim Rotlichtverstoß lohnt sich ein genauer Blick auf die Messung. Häufige Fehlerquellen:
- Defekte Induktionsschleifen, die falsche Rotzeiten messen
- Fehlende Synchronisierung zwischen Ampelanlage und Messtechnik
- Unklare Beweisfotos (Fahrer nicht erkennbar, Kennzeichen nicht lesbar)
- Grünpfeil-Regelung (§ 37 Abs. 2 StVO): Rechtsabbieger dürfen bei Grünpfeil nach kurzem Anhalten fahren
Wenn die Rotzeit knapp über der 1-Sekunden-Grenze lag, kann ein Einspruch besonders erfolgversprechend sein — kleine Messungenauigkeiten können den Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Verstoß ausmachen.
Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfach (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | – |
| Einfach + Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Einfach + Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert (über 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert + Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifiziert + Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
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