Handy am Steuer: Strafe, Punkte & Fahrverbot 2026
Was zählt als Handyverstoß im Straßenverkehr?
Seit der Verschärfung des § 23 Abs. 1a StVO im Jahr 2017 ist der Begriff des Handyverstoßes deutlich weiter gefasst als nur das klassische Telefonieren. Als Verstoß gilt grundsätzlich jede Nutzung eines elektronischen Geräts, bei der das Gerät aufgenommen oder gehalten wird:
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Tippen von Nachrichten (SMS, WhatsApp, E-Mail)
- Bedienen der Navigation auf dem Handy
- Lesen von Nachrichten oder Scrollen im Internet
- Aufnehmen von Fotos oder Videos
Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik reicht ein Motorstopp an der Ampel allerdings nicht aus.
Strafen für Handyverstöße — Autofahrer und Radfahrer
Die Sanktionen für die Nutzung des Handys am Steuer richten sich nach den Umständen des Verstoßes:
- Einfacher Verstoß (Autofahrer): 100 €, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Radfahrer: 55 €, kein Punkt
In der Probezeit wird ein Handyverstoß als B-Verstoß eingestuft. Zwei B-Verstöße (oder ein A-Verstoß) führen zur Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar.
Beweispflicht — der Schwachpunkt bei Handyverstößen
Der Handyverstoß ist für die Behörden oft schwer nachzuweisen. Anders als bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es in der Regel kein automatisches Beweisfoto. Der Verstoß wird meist durch Polizeibeamte per Augenschein festgestellt — die Aussage des Beamten ist dann das zentrale Beweismittel.
Genau hier liegt eine Einspruchschance: Kann der Betroffene glaubhaft darlegen, dass er das Handy nicht genutzt hat (etwa nur in der Hand gehalten, um es vom Sitz zu nehmen), wird die Beweislage dünn. Gerichte haben in solchen Fällen wiederholt zugunsten der Betroffenen entschieden.
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Jetzt kostenlos prüfenSonderfall: Handynutzung an der roten Ampel
Eine häufige Frage: Darf man das Handy an einer roten Ampel benutzen? Die Antwort hängt vom Motor ab. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Nutzung nur erlaubt, wenn der Motor komplett abgestellt wurde — das bloße Stehen an der Ampel bei laufendem Motor genügt nicht.
Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik gilt: Der automatische Motorstopp an der Ampel wird nicht als „Motor aus" gewertet. Die Handynutzung bleibt in dieser Situation verboten. Auch bei Elektrofahrzeugen ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, da der Motor technisch nicht „läuft", das Fahrzeug aber betriebsbereit ist.
Einspruch bei Handyverstoß — Ihre Optionen
Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Handyverstoß sind vergleichsweise gut. Ansatzpunkte:
- Beweislage prüfen: Gibt es nur die Aussage eines einzelnen Beamten, ohne Foto oder Video?
- Tatsächliche Nutzung bestreiten: Das bloße Halten des Geräts ohne aktive Nutzung ist nicht strafbar.
- Verwechslung: War es tatsächlich ein Handy oder ein anderer Gegenstand?
- Formfehler im Bescheid: Falsche Angaben zu Ort, Zeit oder Tatvorwurf.
Da beim Handyverstoß oft die Beweisführung die größte Schwachstelle ist, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung des Bescheids.