Handy am Steuer: Strafe, Punkte & Fahrverbot 2026

Aktualisiert März 2026 Lesezeit: 5 Min

Was zählt als Handyverstoß im Straßenverkehr?

Seit der Verschärfung des § 23 Abs. 1a StVO im Jahr 2017 ist der Begriff des Handyverstoßes deutlich weiter gefasst als nur das klassische Telefonieren. Als Verstoß gilt grundsätzlich jede Nutzung eines elektronischen Geräts, bei der das Gerät aufgenommen oder gehalten wird:

  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Tippen von Nachrichten (SMS, WhatsApp, E-Mail)
  • Bedienen der Navigation auf dem Handy
  • Lesen von Nachrichten oder Scrollen im Internet
  • Aufnehmen von Fotos oder Videos

Erlaubt ist die Nutzung, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik reicht ein Motorstopp an der Ampel allerdings nicht aus.

Strafen für Handyverstöße — Autofahrer und Radfahrer

Die Sanktionen für die Nutzung des Handys am Steuer richten sich nach den Umständen des Verstoßes:

  • Einfacher Verstoß (Autofahrer): 100 €, 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Radfahrer: 55 €, kein Punkt

In der Probezeit wird ein Handyverstoß als B-Verstoß eingestuft. Zwei B-Verstöße (oder ein A-Verstoß) führen zur Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar.

Beweispflicht — der Schwachpunkt bei Handyverstößen

Der Handyverstoß ist für die Behörden oft schwer nachzuweisen. Anders als bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es in der Regel kein automatisches Beweisfoto. Der Verstoß wird meist durch Polizeibeamte per Augenschein festgestellt — die Aussage des Beamten ist dann das zentrale Beweismittel.

Genau hier liegt eine Einspruchschance: Kann der Betroffene glaubhaft darlegen, dass er das Handy nicht genutzt hat (etwa nur in der Hand gehalten, um es vom Sitz zu nehmen), wird die Beweislage dünn. Gerichte haben in solchen Fällen wiederholt zugunsten der Betroffenen entschieden.

In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Wenn Sie das Handy nicht aktiv genutzt haben, kann ein Einspruch erfolgreich sein.

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Sonderfall: Handynutzung an der roten Ampel

Eine häufige Frage: Darf man das Handy an einer roten Ampel benutzen? Die Antwort hängt vom Motor ab. Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist die Nutzung nur erlaubt, wenn der Motor komplett abgestellt wurde — das bloße Stehen an der Ampel bei laufendem Motor genügt nicht.

Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik gilt: Der automatische Motorstopp an der Ampel wird nicht als „Motor aus" gewertet. Die Handynutzung bleibt in dieser Situation verboten. Auch bei Elektrofahrzeugen ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt, da der Motor technisch nicht „läuft", das Fahrzeug aber betriebsbereit ist.

Einspruch bei Handyverstoß — Ihre Optionen

Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Handyverstoß sind vergleichsweise gut. Ansatzpunkte:

  • Beweislage prüfen: Gibt es nur die Aussage eines einzelnen Beamten, ohne Foto oder Video?
  • Tatsächliche Nutzung bestreiten: Das bloße Halten des Geräts ohne aktive Nutzung ist nicht strafbar.
  • Verwechslung: War es tatsächlich ein Handy oder ein anderer Gegenstand?
  • Formfehler im Bescheid: Falsche Angaben zu Ort, Zeit oder Tatvorwurf.

Da beim Handyverstoß oft die Beweisführung die größte Schwachstelle ist, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung des Bescheids.

Häufige Fragen

Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist — das gilt auch bei Start-Stopp-Automatik. Das bloße Stehen an der roten Ampel bei laufendem oder betriebsbereitem Motor reicht nicht aus.
Neben Smartphones fallen auch Tablets, Laptops, E-Book-Reader und Navigationsgeräte unter die Regelung. Entscheidend ist, dass das Gerät aufgenommen oder gehalten wird und dadurch die Aufmerksamkeit vom Verkehr abgelenkt wird.
Ein einfacher Handyverstoß (100 €, 1 Punkt) ist ein B-Verstoß. Zwei B-Verstöße oder ein B-Verstoß in Kombination mit einem A-Verstoß führen zur Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar. Mit Gefährdung wird es zum A-Verstoß.
Da Handyverstöße meist nur durch Beobachtung eines Polizeibeamten festgestellt werden, steht oft Aussage gegen Aussage. Wenn Sie das Gerät nicht aktiv genutzt haben oder Zweifel an der Beobachtung bestehen, kann ein Einspruch Erfolg haben.

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