Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde): Strafe 2026

Stand: 18. März 2026 Lesezeit: 4 Min

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
  • Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
  • Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.

Einfacher Rotlichtverstoß — Definition und Strafe

Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie weniger als 1 Sekunde Rot zeigte. Die Standardstrafe beträgt:

  • 90 Euro Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Kein Fahrverbot

Der einfache Rotlichtverstoß wird als weniger gefährlich eingestuft, da die Kreuzung in der Regel noch nicht durch Querverkehr befahren wird. Dennoch handelt es sich um einen ernst zu nehmenden Verstoß.

Wann wird es teurer?

Auch beim einfachen Rotlichtverstoß können sich die Sanktionen verschärfen:

  • Mit Gefährdung anderer: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot — selbst wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war.
  • Mit Sachbeschädigung: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Eine Gefährdung liegt beispielsweise vor, wenn ein Fußgänger ausweichen musste oder ein anderes Fahrzeug bremsen musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. In solchen Fällen wird der einfache Verstoß strafmäßig dem qualifizierten gleichgestellt.

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Abgrenzung zum qualifizierten Rotlichtverstoß

Die 1-Sekunden-Grenze ist das entscheidende Kriterium. War die Ampel bei Überfahren der Haltelinie genau 1,0 Sekunden oder länger rot, wird der Verstoß als qualifiziert eingestuft — mit deutlich schärferen Konsequenzen (200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Diese Grenze ist in der Praxis oft umstritten. Messungenauigkeiten der Rotlichtüberwachungsanlage von wenigen Zehntelsekunden können den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß ausmachen. Genau hier setzt ein Einspruch an.

War die Rotzeit in Ihrem Bescheid knapp über 1 Sekunde? Messungenauigkeiten von wenigen Zehntelsekunden sind keine Seltenheit — ein Einspruch kann sich hier besonders lohnen.

Häufige Fragen

Der einfache Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sekunde rot) kostet regulär 90 Euro und bringt 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt, es sei denn, es kam zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Ein Rotlichtverstoß gilt als qualifiziert, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie bereits 1 Sekunde oder länger Rot zeigte. Dann drohen 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ja. Die Rotzeit wird über Induktionsschleifen oder Kameras gemessen, die einer Eichpflicht unterliegen. Technische Defekte, fehlende Eichung oder Synchronisierungsprobleme zwischen Ampel und Messanlage können zu fehlerhaften Messwerten führen.

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