Alkohol in der Probezeit
In der Probezeit gilt faktisch 0,0 Promille. Schon geringe Alkoholwerte können deshalb einen A-Verstoß auslösen und neben dem Bußgeld erhebliche Zusatzfolgen haben.
Autor: BußgeldPro Redaktion
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Methodik
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- Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
- Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.
Warum die 0,0-Regel so strikt ist
Die Probezeit behandelt Alkohol deutlich strenger als erfahrene Fahrer es oft erwarten. Schon geringe Werte reichen, um einen eigenen Verstoß zu begründen.
Das macht Alkoholbescheide in der Probezeit fast immer zu Fällen, die nicht nur über das Bußgeld, sondern über die gesamte Fahrerlaubnisentwicklung nachgedacht werden müssen.
Welche Folgen typischerweise hinzukommen
Neben dem eigentlichen Bußgeld treten meist A-Verstoß, Aufbauseminar und verlängerte Probezeit hinzu.
Wer beruflich oder in Ausbildung auf das Auto angewiesen ist, sollte solche Bescheide nicht ohne Prüfung akzeptieren.
Probezeit-Bescheid erhalten?
BußgeldPro prüft, ob der Vorwurf wirklich ein A-Verstoß ist und welche Zusatzfolgen außer dem Bußgeld drohen.
Probezeit-Fall prüfenHäufige Fragen
Ja, für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot.
Ja, regelmäßig schon geringe Alkoholwerte.
Weil neben dem Bußgeld sofort erhebliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen drohen.