A-Verstoß in der Probezeit

Stand: 12. April 2026 Lesezeit: 5 Min

A-Verstöße sind die schweren Regelverstöße in der Probezeit. Dazu zählen typischerweise Rotlicht, Handy am Steuer, Alkohol und viele Tempoverstöße ab 21 km/h.

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
  • Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
  • Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.

Welche Verstöße als A-Verstoß gelten

Nicht jeder Bescheid in der Probezeit ist automatisch ein A-Verstoß. Entscheidend ist die Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes.

Für viele Fahranfänger überraschend: Schon 21 km/h zu schnell können ausreichen, um das Probezeitsystem auszulösen.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer
  • Alkohol in der Probezeit
  • gravierende Abstandsverstöße

Warum die Einordnung entscheidend ist

Wenn die Behörde einen A-Verstoß annimmt, hängen an einem einzigen Bescheid oft Monate oder Jahre zusätzlicher Folgen.

Genau deshalb lohnt sich die Prüfung besonders, wenn der Fall an einer Schwelle liegt oder der Vorwurf technisch oder formal angreifbar wirkt.

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BußgeldPro prüft, ob der Vorwurf wirklich ein A-Verstoß ist und welche Zusatzfolgen außer dem Bußgeld drohen.

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Häufige Fragen

Ein schwerer Verstoß, der das Probezeitsystem mit Aufbauseminar und Verlängerung auslösen kann.

Ja, regelmäßig schon diese Schwelle.

Weil an einem einzelnen Bescheid sonst weitreichende Zusatzfolgen hängen können.

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