Mit 70 in der 50er-Zone geblitzt

Stand: 12. April 2026 Lesezeit: 4 Min

Wer mit 70 km/h in einer 50er-Zone geblitzt wird, fährt nach Toleranzabzug von 3 km/h bereinigt 67 km/h und damit 17 km/h zu schnell. Das ergibt 70 € Bußgeld ohne Punkte und ohne Fahrverbot.

Bußgeld 70 €
Punkte 0 Punkte
Fahrverbot Kein Fahrverbot

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
  • Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
  • Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.

Schritt für Schritt berechnet

Gemessen70 km/h
Toleranzabzug−3 km/h
Bereinigt67 km/h
Erlaubt50 km/h
Überschreitung17 km/h
BKat-Stufe16-20 km/h

Ergebnis: 70 € Bußgeld ohne Punkte und ohne Fahrverbot.

Warum dieses Szenario so häufig gesucht wird

70 in der 50er-Zone fühlt sich für viele Autofahrer noch wie ein klassischer Mitschwimmfehler an. Nach Toleranzabzug landet der Vorwurf aber bereits im 16-bis-20-km/h-Bereich.

Vor allem auf breiten Ausfallstraßen in Städten stellt sich dann die Frage, ob das Limit klar wahrnehmbar war und wie nah der Fall an der nächsten Punkte-Stufe liegt. Wer den Bescheid erhält, will meistens nicht erst die ganze Bußgeldtabelle studieren, sondern wissen, was genau dieser Messwert bedeutet. Deshalb verlinkt diese Seite direkt auf die passende Stufe und auf die Bescheid-Prüfung.

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Was wäre wenn? Wären Sie 10 km/h langsamer gefahren, läge der Vorwurf bei 7 km/h zu viel und damit bei 30 € ohne Punkte statt 70 € ohne Punkte.

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Häufige Fragen

Nach dem Toleranzabzug bleiben 67 km/h bereinigt und damit 17 km/h Überschreitung. Das führt in diesem Szenario zu 70 € Bußgeld ohne Punkte und ohne Fahrverbot.

Der Fall fällt in die Stufe 16-20 km/h. Entscheidend ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn Messstelle, Beschilderung, Toleranzabzug oder Zustellung des Bescheids nicht sauber dokumentiert wirken. Je näher der Fall an einer Schwelle liegt, desto größer ist der praktische Nutzen der Prüfung.

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