Mit 60 in der 30er-Zone geblitzt

Stand: 12. April 2026 Lesezeit: 4 Min

Wer mit 60 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, fährt nach Toleranzabzug von 3 km/h bereinigt 57 km/h und damit 27 km/h zu schnell. Das ergibt 180 € Bußgeld, 1 Punkt und 1 Monat bei Wiederholung.

Bußgeld 180 €
Punkte 1 Punkt
Fahrverbot 1 Monat bei Wiederholung

Das Fahrverbot greift in dieser Stufe erst, wenn innerhalb von 12 Monaten erneut mindestens 26 km/h zu viel vorgeworfen werden.

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
  • Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
  • Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.

Schritt für Schritt berechnet

Gemessen60 km/h
Toleranzabzug−3 km/h
Bereinigt57 km/h
Erlaubt30 km/h
Überschreitung27 km/h
BKat-Stufe26-30 km/h

Ergebnis: 180 € Bußgeld, 1 Punkt und 1 Monat bei Wiederholung.

Warum dieses Szenario so häufig gesucht wird

Mit 60 durch eine 30er-Zone heißt nach Toleranzabzug schon 27 km/h zu viel. Viele erleben den Schock erst beim Nachrechnen und nicht im Moment des Blitzes.

Der Fall ist besonders häufig, wenn eine breite Vorfahrtsstraße trotz Wohngebiet als 30er-Zone ausgeschildert ist. Jetzt wird die Wiederholungstäter-Regel relevant. Wer den Bescheid erhält, will meistens nicht erst die ganze Bußgeldtabelle studieren, sondern wissen, was genau dieser Messwert bedeutet. Deshalb verlinkt diese Seite direkt auf die passende Stufe und auf die Bescheid-Prüfung.

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Was wäre wenn? Wären Sie 5 km/h langsamer gefahren, läge der Vorwurf bei 22 km/h zu viel und damit bei 115 € und 1 Punkt statt 180 €, 1 Punkt und 1 Monat bei Wiederholung.

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Häufige Fragen

Nach dem Toleranzabzug bleiben 57 km/h bereinigt und damit 27 km/h Überschreitung. Das führt in diesem Szenario zu 180 € Bußgeld, 1 Punkt und 1 Monat bei Wiederholung.

Der Fall fällt in die Stufe 26-30 km/h. Entscheidend ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn Messstelle, Beschilderung, Toleranzabzug oder Zustellung des Bescheids nicht sauber dokumentiert wirken. Je näher der Fall an einer Schwelle liegt, desto größer ist der praktische Nutzen der Prüfung.

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