TBNR 504000 im Bußgeldbescheid: Haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt

Stand: 2026-06-23 Lesezeit: 5 Min

TBNR 504000 steht für den Vorwurf: Haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt. Im Bereich Halten und Parken nennt der Datensatz 10 Euro Bußgeld, 0 Punkte und kein Fahrverbot im Regelsatz. Entscheidend bleibt, ob diese Angaben mit Tatvorwurf, Frist, Behörde und Bescheidfeldern übereinstimmen.

Bescheid-Abgleich

TBNR mit Ihrem Bescheid abgleichen

Die Tatbestandsnummer allein reicht nicht. Vergleichen Sie zusätzlich Tatvorwurf, Betrag, Punkte, Fahrverbot und Frist auf Ihrem Bescheid.

Tatbestandsnummer
504000
Bereich
Halten und Parken
Regelbuße
10
Punkte
0
Fahrverbot
kein Fahrverbot im Regelsatz
  • Stimmt die TBNR mit dem Tatvorwurf im Bescheid überein?
  • Passen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zur genannten Fallgruppe?
  • Läuft die 14-Tage-Frist bereits seit Zustellung?
Tatbestandsnummer im Bescheid prüfen

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Die Seite wird aus strukturierten, versionierten TBNR-Quelldaten erzeugt.
  • Indexierbare Seiten benötigen eine Quelle, Sanktionen und einen aktuellen Quellenstand.
  • Die Einordnung ist eine Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

Was die Tatbestandsnummer bedeutet

Auf dem Bußgeldbescheid verdichtet die Tatbestandsnummer den vorgeworfenen Verstoß. Bei 504000 lautet der gespeicherte Tatbestand: Haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt

Diese Tatbestandsnummer steht auf Ihrem Bescheid? Prüfen Sie den konkreten Bescheid, bevor Sie zahlen oder Einspruch einlegen.

Tatbestandsnummer im Bescheid prüfen

Sanktion und erste Prüfpunkte

Für diese TBNR sind im Datenstand 10 Euro Bußgeld und 0 Punkte hinterlegt. Prüfen Sie trotzdem, ob Messwert, Fahrzeugart, Ort, Zustellung und die Angaben im Bescheid wirklich zu dieser Nummer passen.

  • Stimmt die Tatbestandsnummer mit Tatvorwurf und Messwert überein?
  • Ist das Messgerät oder die Messmethode im Bescheid erkennbar?
  • Läuft die 14-Tage-Frist noch oder ist der Bescheid bereits rechtskräftig?

Bescheid-Felder, die zu dieser TBNR passen müssen

Eine TBNR-Suche ist dann hilfreich, wenn sie nicht bei der Nummer stehen bleibt. Für 504000 sollten Tatvorwurf, Sanktion und die Felder im Bescheid dieselbe Fallgruppe ergeben: Halten und Parken, unbekannt, 10 Euro Bußgeld, 0 Punkte, kein Fahrverbot im Regelsatz und keine gesonderte Probezeit-Klasse. Wenn eines dieser Felder aus dem Bescheid nicht zur Zeile passt, ist das kein automatischer Erfolg, aber ein konkreter Prüfpunkt.

  • Tatdatum und Zustellungsdatum prüfen, weil Fristen unabhängig von der TBNR laufen.
  • Messwert, Toleranzabzug und vorwerfbaren Wert aus dem Bescheid getrennt lesen.
  • Behörde, Aktenzeichen und Rechtsbehelfsbelehrung übernehmen, bevor gezahlt oder Einspruch eingelegt wird.
  • Fahrzeugart und Ortslage mit der TBNR-Zeile vergleichen, besonders bei Lkw, Anhänger, Gefahrgut oder innerorts/außerorts.

Welche Suchanfragen diese Seite beantwortet

Betroffene suchen meist nicht nach juristischen Kommentaren, sondern nach dem Code auf dem Schreiben: TBNR 504000, Tatbestandsnummer 504000, Bußgeldbescheid 504000 oder nach einer Kombination aus Code, Halten und Parken und Betrag. Diese Seite bündelt deshalb die maschinenlesbare Einordnung mit praktischen Prüffragen für genau diesen Suchmoment.

  • Wenn Sie nur die Nummer gegoogelt haben, starten Sie mit Tatvorwurf und Sanktion.
  • Wenn Sie den Betrag prüfen wollen, vergleichen Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot mit dem Bescheid.
  • Wenn Sie Einspruch erwägen, ist zuerst die Frist und erst danach die Begründung entscheidend.

Wann eine Detailprüfung sinnvoll ist

Bei TBNR 504000 lohnt eine strukturierte Prüfung besonders, wenn der Bescheid unvollständig wirkt, Messwert oder Toleranz nicht nachvollziehbar sind, Punkte oder Fahrverbot drohen oder Probezeitfolgen im Raum stehen. BußgeldPro liest den Bescheid aus und verbindet die TBNR mit Frist, Messdaten und typischen Auffälligkeiten, damit Sie nicht nur eine Tabelle vergleichen.

  • Kostenlose Erstprüfung nutzen, wenn Sie unsicher sind, ob Zahlung oder Einspruch der bessere nächste Schritt ist.
  • Bezahlte Detailanalyse erst dann wählen, wenn der Bescheid konkrete Prüfmerkmale enthält.
  • Keine Erfolgsgarantie: Die Seite liefert Orientierung, die Entscheidung hängt vom Dokument und der Aktenlage ab.

Ähnliche Tatbestandsnummern vergleichen

Benachbarte Tatbestandsnummern können sehr ähnlich aussehen, aber andere Schwellen, Fahrzeugarten oder Sanktionen betreffen. Vergleichen Sie die Nummer auf dem Bescheid deshalb genau mit dem Tatvorwurf.

  • Vorherige ähnliche TBNR: 503006
  • Nächste ähnliche TBNR: 519500

Häufige Fragen

Nein. Die Nummer hilft bei der Einordnung, ersetzt aber nicht die Prüfung von Zustellung, Messung, Toleranzabzug und den konkreten Angaben im Bescheid.

Vergleichen Sie Tatvorwurf, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Frist mit dem tatsächlichen Bescheid. Abweichungen können ein Anlass für eine genauere Prüfung sein.

Ja. Laden Sie den Bescheid hoch, damit Tatbestandsnummer, Frist, Messgerät und mögliche Auffälligkeiten strukturiert ausgelesen werden können.

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