ProLaser 4-DE (DE-19-M-PTB-003): Messgerät im Bußgeldbescheid prüfen
ProLaser 4-DE (DE-19-M-PTB-003) ist als Messgerät für Laserhandmessgeräte erfasst. Entscheidend ist nicht der Gerätename allein, sondern ob Messung, Zuordnung, Toleranzabzug und Unterlagen im konkreten Bescheid zusammenpassen.
Messgerät im Bescheid abgleichen
Der Gerätename ist nur der Einstieg. Wichtig sind Messart, Zuordnung, Unterlagen und ob das Gerät im Bescheid eindeutig genannt wird.
- Messgerät
- ProLaser 4-DE
- Hersteller
- Ternica Systems GmbH
- Gerätetyp
- Laserhandmessgeräte
- Messart
- Laserhandmessgeräte
- PTB-Zulassung
- DE-19-M-PTB-003
- Ist das Messgerät eindeutig im Bescheid oder Anhörungsbogen genannt?
- Gibt es Messfoto, Eichschein oder Messprotokoll als Unterlagen?
- Passen Toleranzabzug und Zuordnung zum angegebenen Gerät?
Autor: BußgeldPro Redaktion
Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Methodik
- Die Seite wird aus versionierten Messgeräte-Quelldaten erzeugt.
- Indexierbare Messgeräte-Seiten benötigen Quelle, Messmethode und konkrete Prüf- oder Diskussionspunkte.
- Die Hinweise erklären typische Prüffelder und ersetzen keine Bewertung des konkreten Bußgeldbescheids.
Was dieses Messgerät im Bescheid bedeutet
Die Quelle ordnet das Gerät der Messmethode Laserhandmessgeräte zu. Hersteller: Ternica Systems GmbH; Gerätetyp: Laserhandmessgeräte; PTB-Zertifikat: DE-19-M-PTB-003; Status: PTB-Liste konformitätsbewerteter Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte. Bei der Prüfung eines Bescheids zählt, ob das Gerät korrekt bezeichnet ist und die Messunterlagen den konkreten Vorwurf nachvollziehbar tragen.
- Typische Einsatzfälle: Geschwindigkeitsüberwachung
- Typische Einsatzorte: mobile Kontrolle, Anhaltekontrolle
- Erfasste Rechts-/Quellenbezüge: Modul B-Konformitätsbewertung, Baumusterprüfbescheinigung DE-19-M-PTB-003
Dieses Messgerät steht auf Ihrem Bescheid? Prüfen Sie Frist, Messwert und Unterlagen, bevor Sie zahlen oder Einspruch einlegen.
Messgerät im Bescheid prüfenPrüfpunkte für Einspruch und Akteneinsicht
Bei ProLaser 4-DE sind vor allem die im Datensatz erfassten Unterlagen relevant: Bußgeldbescheid, Messprotokoll, Eichschein, Messfoto, Schulungsnachweis, Bedienprotokoll. Diese Dokumente helfen zu klären, ob Messung und Bescheid zusammenpassen.
- Diskussionspunkt: Gerätebezeichnung und Zertifikatsstand müssen zum Messprotokoll passen
- Diskussionspunkt: Eichung, Sicherungen und dokumentierte Eingriffe müssen zum Tatzeitpunkt nachvollziehbar sein
- Diskussionspunkt: Visierung, Bedienung und Dokumentation der Kontrolle prüfen
- Prüfpunkt: PTB-Zertifikatsnummer aus Quelle mit Bescheid/Messakte abgleichen
- Prüfpunkt: Eichschein und Messprotokoll anfordern
- Prüfpunkt: Toleranzabzug und Messwertübernahme prüfen
- Prüfpunkt: Schulungsnachweis und Bedienprotokoll prüfen
- Verknüpfte Tatbestandsnummern: 103624, 103625
Welche Messgerät-Suche diese Seite beantwortet
Viele Nutzer suchen den Gerätenamen aus dem Bescheid, zum Beispiel "ProLaser 4-DE Messfehler", "ProLaser 4-DE Einspruch", "ProLaser 4-DE Bußgeldbescheid" oder "ProLaser 4-DE Toleranz". Diese Seite ordnet den Begriff so ein, dass aus der reinen Gerätesuche eine konkrete Dokumentprüfung werden kann.
- Suchintention Technik: Gerät und Messmethode verstehen.
- Suchintention Unterlagen: prüfen, welche Dokumente den Vorwurf stützen.
- Suchintention Handlung: Bescheid hochladen, wenn Frist, Messfoto oder Zuordnung unklar sind.
Vom Gerätenamen zur bezahlten Prüfung
Der Name ProLaser 4-DE allein entscheidet keinen Fall. Kaufnah wird die Suche erst, wenn der Nutzer wissen will, ob sein konkreter Bescheid plausibel ist. Dafür müssen Gerätename, Messwert, Toleranzabzug, Foto, Standort, Behörde und Frist zusammen gelesen werden. BußgeldPro strukturiert genau diese Felder und zeigt, ob eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist.
- Kostenlose Erstprüfung für den Abgleich der Bescheidfelder nutzen.
- Bezahlte Detailanalyse erwägen, wenn technische Unterlagen oder Zuordnung relevant werden.
- Keine pauschale Fehlerbehauptung: Entscheidend ist das Dokument, nicht nur der Gerätetyp.
Dokumentfelder für den Geräteabgleich
Für ProLaser 4-DE sollte der Bescheid nicht nur den Gerätenamen nennen. Relevant sind Messdatum, Tatort, Fahrtrichtung, Messwert, Toleranzabzug, Fotozuordnung, Aktenzeichen und die Behörde. Erst wenn diese Felder zusammenpassen, ist die Gerätesuche wirklich verwertbar.
Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Messmethode zum Gerät passt und ob der Vorwurf aus dem Bescheid dieselbe Situation beschreibt wie Foto, Protokoll oder Anhörungsbogen.
- Gerätename aus dem Bescheid exakt übernehmen, inklusive Schreibweise und Typzusatz.
- Messfoto und Messwert nicht getrennt bewerten; Zuordnung und Toleranz gehören zusammen.
- Messdatum, Standort und Fahrtrichtung mit dem Vorwurf im Bescheid abgleichen.
- Upload lohnt sich, wenn ein Feld fehlt, unleserlich ist oder nicht zur Sanktion passt.
Häufige Fragen
Nein. Der Gerätename ist ein Einstieg in die Prüfung. Relevant wird er erst zusammen mit Messfoto, Messprotokoll, Eichung, Standort, Zuordnung und konkretem Vorwurf.
Je nach Fall sind Messfoto, Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis, Gebrauchsanweisung, Rohdaten oder Standortdokumentation wichtig. Welche Unterlagen sinnvoll sind, hängt vom konkreten Gerät ab.
Ja. Laden Sie den Bescheid hoch, damit Gerätename, Messmethode, Toleranzabzug, Frist und mögliche Auffälligkeiten strukturiert eingeordnet werden können.