Mit 180 bei Tempo 120 auf der Autobahn

Stand: 12. April 2026 Lesezeit: 4 Min

Wer mit 180 km/h bei Tempo 120 auf der Autobahn geblitzt wird, fährt nach Toleranzabzug von 6 km/h bereinigt 174 km/h und damit 54 km/h zu schnell. Das ergibt 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Bußgeld 480 €
Punkte 2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat Fahrverbot

Autor: BußgeldPro Redaktion

Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Methodik

  • Inhalte werden redaktionell von BußgeldPro auf Basis öffentlich zugänglicher Regelwerke und bekannter Fehlerquellen strukturiert aufbereitet.
  • Die Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
  • Fristen, Bußgelder und Einspruchsansätze sollten immer mit dem konkreten Bescheid abgeglichen werden.

Schritt für Schritt berechnet

Gemessen180 km/h
Toleranzabzug−6 km/h
Bereinigt174 km/h
Erlaubt120 km/h
Überschreitung54 km/h
BKat-Stufe51-60 km/h

Ergebnis: 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Warum dieses Szenario so häufig gesucht wird

180 bei Tempo 120 ist der Autobahnfall, bei dem aus einer schnellen Reisegeschwindigkeit unmittelbar ein Fahrverbotsfall wird.

Viele Betroffene unterschätzen, dass oberhalb von 100 km/h nicht mehr pauschal 3 km/h, sondern 3 Prozent Toleranz abgezogen werden. Die Differenz bleibt trotzdem massiv. Wer den Bescheid erhält, will meistens nicht erst die ganze Bußgeldtabelle studieren, sondern wissen, was genau dieser Messwert bedeutet. Deshalb verlinkt diese Seite direkt auf die passende Stufe und auf die Bescheid-Prüfung.

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Was wäre wenn? Wären Sie 10 km/h langsamer gefahren, läge der Vorwurf bei 44 km/h zu viel und damit bei 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot statt 480 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

51 km/h zu schnell Autobahn ansehen

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Häufige Fragen

Nach dem Toleranzabzug bleiben 174 km/h bereinigt und damit 54 km/h Überschreitung. Das führt in diesem Szenario zu 480 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Der Fall fällt in die Stufe 51-60 km/h. Entscheidend ist nicht der rohe Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn Messstelle, Beschilderung, Toleranzabzug oder Zustellung des Bescheids nicht sauber dokumentiert wirken. Je näher der Fall an einer Schwelle liegt, desto größer ist der praktische Nutzen der Prüfung.

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