Anhörungsbogen erhalten — was tun? Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: Ruhe bewahren
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er ist lediglich die Ankündigung, dass gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Es besteht kein Grund zur Panik — Sie haben ausreichend Zeit und Rechte.
Lesen Sie den Anhörungsbogen aufmerksam durch. Notieren Sie sich: Welcher Verstoß wird Ihnen vorgeworfen? Wann und wo soll er stattgefunden haben? Stimmen die Angaben mit Ihrer Erinnerung überein?
Schritt 2: Personalien korrekt ausfüllen
Füllen Sie den Abschnitt mit Ihren Personalien vollständig und korrekt aus. Das ist Ihre gesetzliche Pflicht. Dazu gehören:
- Vor- und Nachname
- Aktuelle Anschrift
- Geburtsdatum und -ort
Falsche Angaben bei den Personalien können selbst als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hier gibt es keinen Spielraum.
Schritt 3: Zum Vorwurf SCHWEIGEN
Der wichtigste Ratschlag: Machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Sie haben als Betroffener das Recht zu schweigen — nutzen Sie es. In der Praxis bedeutet das:
- Das Feld „Angaben zur Sache" leer lassen oder durchstreichen
- Keine Erklärungen oder Rechtfertigungen abgeben
- Nicht eingestehen, dass Sie gefahren sind (auch wenn es stimmt)
Jede Aussage, die Sie jetzt machen, kann im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Selbst gutgemeinte Erklärungen wie „Ich war nur kurz zu schnell" sind ein Geständnis.
Schritt 4: Frist notieren und Bogen zurücksenden
Senden Sie den Anhörungsbogen mit den ausgefüllten Personalien innerhalb der angegebenen Frist zurück. Auch wenn die Frist rechtlich nicht bindend ist, empfiehlt sich eine zeitnahe Reaktion — das vermeidet unnötige Verzögerungen und zeigt Kooperationsbereitschaft bei den Formalitäten.
Notieren Sie sich das Datum der Rücksendung. Bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten Bogens auf — für den Fall, dass Sie später Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen möchten.
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Jetzt kostenlos prüfenSchritt 5: Auf den Bußgeldbescheid warten — dann prüfen
Nach dem Anhörungsbogen folgt in der Regel der Bußgeldbescheid. Dieser enthält die endgültige Entscheidung der Behörde: Bußgeldhöhe, Punkte und ggf. Fahrverbot. Ab Zustellung des Bescheids läuft die 14-Tage-Einspruchsfrist.
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